Hausordnung.pdf

Verhaltensregeln.pdf

Allgemein

Aufsicht vor Unterrichtsbeginn:

Die Schule ist für angemeldete Kinder zur Morgenaufsicht ab 06:45 Uhr geöffnet (Ausweis wird in der Direktion ausgestellt).

Nicht angemeldete Kinder dürfen ab 8:00 Uhr das Schulgebäude betreten.

Unterrichtsbeginn ohne Hektik:

Ab 8:00 Uhr können die Kinder in die Klasse kommen. Sie haben 15 Minuten Zeit für die Abgabe der Hausübung, Gespräche mit den Mitschüler_innen oder mit der Lehrkraft, Vorbereitung auf den Unterricht, WC Besuch, usw.

Der Unterricht beginnt pünktlich um 8:15 Uhr.

Garderobe:

In der Garderobe werden die Schuhe gegen Hausschuhe gewechselt, Kleidung und Schuhe werden ordentlich aufgehängt bzw. abgestellt. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe verbleiben.

Unterrichtsschluss:

Nach dem Unterricht werden die Schüler_innen von den Lehrer_innen in die Garderobe begleitet und verabschiedet. Unmittelbar danach verlassen die Kinder das Schulgebäude. Damit endet auch die Aufsichtspflicht der Lehrperson.

 

Aufgaben unserer Schüler_innen

Grüßen steht bei uns an erster Stelle! BITTE und DANKE sind unsere Zauberwörter!

Wir begegnen allen Menschen im Schulhaus mit Respekt, Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft.

Das Mitführen von privaten Handys, Smartwatches, Tablets ect. wird u.a. aus Diebstahlgründen nicht empfohlen.  
Sofern diese aber mitgeführt werden sind sie ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren. In Notfällen kann von der Direktion/Sekretariat oder vom Lehrerzimmer aus telefoniert werden.

Den Anordnungen aller Lehrer_innen ist Folge zu leisten! Siehe auch Verhaltensregeln!


Mit den Schulsachen und ausgeborgten Büchern gehen wir sorgsam um.

Im Schulhaus wie auch im Pausenhof sind unnötiger Lärm, laufen, stoßen und raufen untersagt. Wenn ein Mitschüler_in laut und deutlich „Stop oder Nein“ sagt, dann wird er/sie in Ruhe gelassen.

Das WC wird ordnungsgemäß verwendet und sauber verlassen.

Der Müll wird getrennt in die vorhandenen Tonnen geworfen.

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen lt. Österreichischer Schulordnung § 4 Abs. 4 vom Schüler nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben.

 

Pflichten und Aufgaben der Lehrenden

Die Pflichten und Aufgaben der Lehrenden werden durch das Lehrerdienstrecht geregelt. SchUG §17/1 und § 51 kommen vollinhaltlich zur Anwendung und werden nicht weiters erläutert.

Erklärung zur Aufsichtspflicht

In den kleinen Pausen werden die Kinder von den Klassenlehrerinnen beaufsichtigt. Bei einem allfälligen Klassenraumwechsel werden sie von der zuständigen Lehrperson abgeholt und wieder zurückgebracht. (Förderunterricht, Beratung, Sprachheilunterricht, Unterricht in den versch. Religionen, Werkunterricht ect.) Während der großen Pause werden die Kinder von einem Team aus dem Lehrkörper der VS Saalfelden 2 im Pausenhof und bei Schlechtwetter im Schulgebäude beaufsichtigt.

 

Aufgaben der Eltern  

Adressen oder Telefonnummernänderungen sind umgehend der Schule zu melden.

Erkrankt oder verletzt sich Kind während des Unterrichts, werden die Erziehungsberechtigten kontaktiert. Telefonisch wird vereinbart, wie die weitere Vorgehensweise ist. Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, muss in Notfällen die Rettung verständigt werden.

Kann ein/e Schüler_in im Krankheitsfall den Unterricht nicht besuchen, wird dies der Schule sofort mitgeteilt (Anruf in der Direktion bzw. über Skooly). Bei längerem Fernbleiben muss eine ärztliche Bestätigung unaufgefordert vorgelegt werden.
Sollte das Kind auch die Nachmittagsbetreuung besuchen muss diese unabhängig von der Schule auch verständigt werden. Tel: 0664 / 564 43 64.